Eine
Berufsunfähigkeit liegt vor wenn der Versicherte infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls
(ärztlich nachzuweisen), voraussichtlich dauerhaft
unfähig ist, seinen Beruf oder eine andere vergleichbare
Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und
Erfahrung ausgeübt werden kann und gleichzeitig seiner
bisherigen Lebensstellung entspricht. |
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Wird der Versicherte während der Dauer
der Versicherung mindesten 50%
berufsunfähig, so wird die vereinbarte
Rente gezahlt. |
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Viele Arbeitnehmer erhalten im Falle
einer Berufsunfähigkeit keinerlei
gesetzlichen Versicherungsschutz.
Besonderes Augenmerk sollten
Selbstständige, Gewerbetreibende,
Berufseinsteiger und Familienväter
dieser Versicherung beimessen. |
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Allgemein eignet sich der Abschluss
einer Berufsunfähigkeitsversicherung
für folgende
Personen oder Personenkreise: |
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Berufseinsteiger /
Hochschulabsolventen |
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Arbeiter und Angestellte |
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Selbständige / Unternehmer |
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Handwerker |
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Freiberuflich Tätige /
Gewerbetreibende |
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Beamte |
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