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Versicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (ärztlich nachzuweisen), voraussichtlich dauerhaft unfähig ist, seinen Beruf oder eine andere vergleichbare Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und gleichzeitig seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

 

Wird der Versicherte während der Dauer der Versicherung mindesten 50% berufsunfähig, so wird die vereinbarte Rente gezahlt.

 

Viele Arbeitnehmer erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz. Besonderes Augenmerk sollten Selbstständige, Gewerbetreibende, Berufseinsteiger und Familienväter dieser Versicherung beimessen.

 
Allgemein eignet sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
für folgende Personen oder Personenkreise:
Berufseinsteiger / Hochschulabsolventen
Arbeiter und Angestellte
Selbständige / Unternehmer
Handwerker
Freiberuflich Tätige / Gewerbetreibende
Beamte
 
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