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Versicherung / Kfz-Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Maßgebend für die Einstufung der Fahrzeuge sind die Eintragungen im Typenschein. Für PKW die KW, für LKW die Nutzlast und für Motorräder die Kubikzentimeter. Anhand dieser Angaben errechnet sich die Prämie und die Motorbezogene Versicherungssteuer.

Bonus/Malussystem

Bei PKW und LKW bis eine to Nutzlast kommt das B/M System zu tragen. Jeder Versicherungsnehmer beginnt in der Grundstufe (= Stufe 9) Und wird jedes Jahr sofern er keinen Unfall hat und den Beobachtungszeitraum erfüllt um eine stufe hinunter gereiht. Bei einem Versicherungsfall wird die Prämie zum nächsten Hauptfälligkeitstermin um 3 Stufen höher als zuvor.

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt € 7 Mio.
 
 
Kfz-Vollkaskoversicherung

Maßgebend für die Prämienberechnung sind der Listenneupreis, die Sonderausstattung und die B/M Stufe in der Haftpflichtversicherung.

Welche Gefahren sind versicherbar?
 
Unfall - unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanische Gewalt einwirkendes Ereignis
mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
Beschädigung des geparkten Fahrzeuges durch Kollision mit unbekanntem Fahrzeug
Kollision mit Haarwild, Federwild und Haustieren
Naturgewalten
Schäden durch Dachlawinen
Brand, Explosion
Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch
Bruchschäden an Windschutz- Seiten- und Heckscheiben, sowie an Kleingläsern
 
 
Kfz-Teilkaskoversicherung
Gleiche Deckung wie bei Vollkasko möglich, nur Unfall ist nicht versicherbar.
 
 
Insassenunfallversicherung
Die Versicherung kann abgeschlossen werden:
 
Für den Todesfall
die vereinbarte Summe wird fällig wenn ein Insasse bei einem Unfall verstirbt
für dauernde Invalidität
erleidet ein Insasse bei einem Unfall eine dauernde Invalidität wird für diese aufgrund der vereinbarten Versicherungssumme eine Entschädigung bezahlt.
auf Taggeld
für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit bekommt der Versicherte einen bestimmten Betrag
auf Heilkosten
für Aufenthalte in Rehabilitationszentren, Heilbehelfe und Zahnersatz.
 
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