Maßgebend
für die Einstufung der Fahrzeuge sind die
Eintragungen im Typenschein. Für PKW die KW, für LKW
die Nutzlast und für Motorräder die Kubikzentimeter.
Anhand dieser Angaben errechnet sich die Prämie und
die Motorbezogene Versicherungssteuer.
Bonus/Malussystem
Bei PKW und LKW bis eine to Nutzlast
kommt das B/M System zu tragen. Jeder
Versicherungsnehmer beginnt in der
Grundstufe (= Stufe 9) Und wird jedes
Jahr sofern er keinen Unfall hat und den
Beobachtungszeitraum erfüllt um eine
stufe hinunter gereiht. Bei einem
Versicherungsfall wird die Prämie zum
nächsten Hauptfälligkeitstermin um 3
Stufen höher als zuvor.
Die gesetzliche
Mindestversicherungssumme beträgt € 7
Mio.
Kfz-Vollkaskoversicherung
Maßgebend
für die Prämienberechnung sind der Listenneupreis,
die Sonderausstattung und die B/M Stufe in der
Haftpflichtversicherung.
Welche Gefahren sind versicherbar?
•
Unfall - unmittelbar von außen
her plötzlich mit mechanische
Gewalt einwirkendes Ereignis
•
mut- oder böswillige Handlungen
fremder Personen
•
Beschädigung des geparkten
Fahrzeuges durch Kollision mit
unbekanntem Fahrzeug
•
Kollision mit Haarwild,
Federwild und Haustieren
•
Naturgewalten
•
Schäden durch Dachlawinen
•
Brand, Explosion
•
Diebstahl, Raub oder unbefugter
Gebrauch
•
Bruchschäden an Windschutz-
Seiten- und Heckscheiben, sowie
an Kleingläsern
Kfz-Teilkaskoversicherung
Gleiche Deckung wie bei Vollkasko
möglich, nur Unfall ist nicht
versicherbar.
Insassenunfallversicherung
Die
Versicherung kann abgeschlossen werden:
•
Für den Todesfall
die vereinbarte Summe wird
fällig wenn ein Insasse bei
einem Unfall verstirbt
•
für dauernde Invalidität
erleidet ein Insasse bei einem
Unfall eine dauernde Invalidität
wird für diese aufgrund der
vereinbarten Versicherungssumme
eine Entschädigung bezahlt.
•
auf Taggeld
für jeden Tag der
Arbeitsunfähigkeit bekommt der
Versicherte einen bestimmten
Betrag
•
auf Heilkosten
für Aufenthalte in
Rehabilitationszentren,
Heilbehelfe und Zahnersatz.