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Versicherung / Pensionsversicherung

Grundsätzlich ist jede Art der Er- und Ablebensversicherung als Pensionsvorsorge geeignet. Die Höhe der Vorsorge richtet sich nach der voraussichtlichen Pensionslücke. Diese lässt sich individuell über Alter, Geschlecht, Berufsgruppe, Familienstand, Kinder und Pensions-Beitragsdauer berechnen. Eine speziell dafür gestaltete Variante ist die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge.

 
 
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
 
 

Erlebensversicherung mit staatlicher Prämie (von 8,5% - 13,5%) und 100 % Kapitalgarantie. (gemäß den Bestimmungen der §§ 108g ff Einkommensteuergesetz 1988 EStG).

 
Voraussetzung für einen Abschluss
 
Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, d.h. ihren Wohnsitz im Inland haben und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge in Anspruch nehmen. Ob der VN tatsächlich Einkommensteuer bezahlt, bzw. ein Einkommen hat, ist unerheblich (Abschluss von Hausfrauen, Kindern, etc. daher möglich).
 

Unter gesetzliche Alterspension ist eine Pension zu verstehen, deren Anspruch auf Grund eigener Beitragsleistungen zu einer gesetzlichen Pensionsversicherung erworben wurde. Dazu zählen unter anderen Ruhegenüsse von öffentlich-rechtlichen Bediensteten, ausländische Pensionsansprüche bei Grenzgängern, Pensionsantritt auf Grund langer Versicherungsdauer, nicht hingegen Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie Witwen- und Waisenpensionen.

 

Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in eine beschränkte Steuerpflicht, steht für dieses Kalenderjahr letztmals die Prämie zu. Für die anschließenden Kalenderjahre ruht der Vertrag; eine Nachversteuerung ist nicht vorzunehmen.

 
Versicherungsleistung Im Erlebensfall
 
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge ist eine Lebensversicherung auf den Erlebensfall.
 
Am Ende der vereinbarten Laufzeit gibt es folgende Optionen

Verlängerung mit Ausnutzung der staatlichen Prämie, maximal bis zum vollendeten 65.Lebensjahr (abhängig von den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen)

Behebung des angesparten Kapitals. In diesem Fall bleibt die Hälfte der staatlichen Prämien erhalten, die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% der Kapitalerträge kommt zum Tragen

Lebenslange Pension. Diese kann frühestens ab dem vollendeten 40.Lebensjahr bezogen werden
- lebenslange Pension ohne Übergang
- lebenslange Pension mit Übergang auf Ehepartner/Lebenspartner
Derzeit noch nicht berechenbar aber gesetzlich möglich:
- lebenslange Pension mit Übergang auf Kinder bis zum vollendeten 27.Lebensjahr
- Der "Zusatzbaustein in der Pension" ermöglicht durch den Abschluss einer Risikoversicherung eine "Kapitalablöse" des unverbrauchten Rentenkapitals bei Ableben in der Pension.
- Beitragsfreie Verlängerung bis zum tatsächlichen Pensionsantritt
- Im Ablebensfall
 
 
Sofort beginnende Pension
 
 

Wenn Sie in der glücklichen Lage sind, einen größeren Geldbetrag zu besitzen, können Sie diesen in ein laufendes gesichertes Einkommen verwandeln. Wahlweise Ihr ganzes Leben lang, oder für eine von Ihnen bestimmte Dauer. Dazu müssen Sie sich nicht unbedingt im herkömmlichen "Pensionsantrittsalter" befinden: Es gibt für jedes Alter eine genaue versicherungsmathematische Berechnung für eine lebenslange Rente.

Als Einmalbetrag kann beispielsweise die günstige Veranlagung ablaufender Sparbücher oder Bausparverträge oder die Einzahlung Ihrer Abfertigung dienen. Oder Sie wandeln Ihre bestehende Lebensversicherung in eine Sofort-Pension um.

 
Mögliche Varianten
 
Individuelle Pension
Sie können Ihre Privatpension nach Ihren Vorstellungen gestalten. Zu Beginn legen Sie selbst das Ausmaß der Garantiezeit, die Höhe der jährlichen Rentensteigerung oder den Übergang der Rente auf eine andere Person fest.
 
Auszahlung über einen vereinbarten Zeitraum
Oder Sie entscheiden sich für eine Auszahlung der Privatpension über eine bestimmte, vorab fixierte Zeitspanne. Mehr Information beim "Ertragsplan"
 
Erträge ohne Kapitalertragsteuer
Sie sparen sich die Kapitalertragsteuer
 
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