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Versicherung / Pensionsversicherung |
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Grundsätzlich
ist jede Art der Er- und Ablebensversicherung als
Pensionsvorsorge geeignet. Die Höhe der Vorsorge richtet
sich nach der voraussichtlichen Pensionslücke. Diese
lässt sich individuell über Alter, Geschlecht,
Berufsgruppe, Familienstand, Kinder und
Pensions-Beitragsdauer berechnen. Eine speziell dafür
gestaltete Variante ist die staatlich geförderte
Zukunftsvorsorge. |
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Staatlich
geförderte Zukunftsvorsorge |
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Erlebensversicherung mit staatlicher Prämie (von
8,5% - 13,5%) und 100 % Kapitalgarantie. (gemäß den
Bestimmungen der §§ 108g ff Einkommensteuergesetz
1988 EStG). |
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Voraussetzung für einen Abschluss |
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Personen,
die in Österreich unbeschränkt
einkommensteuerpflichtig sind, d.h. ihren Wohnsitz
im Inland haben und keine gesetzliche Alterspension
beziehen, können eine prämienbegünstigte
Zukunftsvorsorge in Anspruch nehmen. Ob der VN
tatsächlich Einkommensteuer bezahlt, bzw. ein
Einkommen hat, ist unerheblich (Abschluss von
Hausfrauen, Kindern, etc. daher möglich). |
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Unter
gesetzliche Alterspension ist eine Pension zu
verstehen, deren Anspruch auf Grund eigener
Beitragsleistungen zu einer gesetzlichen
Pensionsversicherung erworben wurde. Dazu zählen
unter anderen Ruhegenüsse von öffentlich-rechtlichen
Bediensteten, ausländische Pensionsansprüche bei
Grenzgängern, Pensionsantritt auf Grund langer
Versicherungsdauer, nicht hingegen Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspensionen sowie Witwen- und
Waisenpensionen. |
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Erfolgt
innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von der
unbeschränkten Steuerpflicht in eine beschränkte
Steuerpflicht, steht für dieses Kalenderjahr
letztmals die Prämie zu. Für die anschließenden
Kalenderjahre ruht der Vertrag; eine
Nachversteuerung ist nicht vorzunehmen. |
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Versicherungsleistung Im Erlebensfall |
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Die staatlich
geförderte Zukunftsvorsorge ist eine Lebensversicherung
auf den Erlebensfall. |
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Am Ende der vereinbarten Laufzeit
gibt es folgende Optionen |
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Verlängerung mit Ausnutzung der
staatlichen Prämie, maximal bis
zum vollendeten 65.Lebensjahr
(abhängig von den dann geltenden
gesetzlichen Bestimmungen) |
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Behebung des angesparten
Kapitals. In diesem Fall bleibt
die Hälfte der staatlichen
Prämien erhalten, die
Kapitalertragsteuer in Höhe von
25% der Kapitalerträge kommt zum
Tragen |
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Lebenslange Pension. Diese kann
frühestens ab dem vollendeten
40.Lebensjahr bezogen werden |
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lebenslange Pension ohne
Übergang |
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lebenslange Pension mit
Übergang auf
Ehepartner/Lebenspartner
Derzeit noch nicht
berechenbar aber
gesetzlich möglich: |
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lebenslange Pension mit
Übergang auf Kinder bis
zum vollendeten
27.Lebensjahr |
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Der "Zusatzbaustein in
der Pension" ermöglicht
durch den Abschluss
einer Risikoversicherung
eine "Kapitalablöse" des
unverbrauchten
Rentenkapitals bei
Ableben in der Pension. |
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Beitragsfreie
Verlängerung bis zum
tatsächlichen
Pensionsantritt |
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Im Ablebensfall |
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Sofort beginnende Pension |
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Wenn Sie
in der glücklichen Lage sind, einen größeren
Geldbetrag zu besitzen, können Sie diesen in ein
laufendes gesichertes Einkommen verwandeln.
Wahlweise Ihr ganzes Leben lang, oder für eine von
Ihnen bestimmte Dauer. Dazu müssen Sie sich nicht
unbedingt im herkömmlichen "Pensionsantrittsalter"
befinden: Es gibt für jedes Alter eine genaue
versicherungsmathematische Berechnung für eine
lebenslange Rente. |
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Als
Einmalbetrag kann beispielsweise die günstige
Veranlagung ablaufender Sparbücher oder
Bausparverträge oder die Einzahlung Ihrer
Abfertigung dienen. Oder Sie wandeln Ihre bestehende
Lebensversicherung in eine Sofort-Pension um. |
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Mögliche Varianten |
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Individuelle Pension |
Sie können Ihre Privatpension nach Ihren
Vorstellungen gestalten. Zu Beginn legen
Sie selbst das Ausmaß der Garantiezeit,
die Höhe der jährlichen Rentensteigerung
oder den Übergang der Rente auf eine
andere Person fest. |
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Auszahlung über einen vereinbarten
Zeitraum |
Oder Sie entscheiden sich für eine
Auszahlung der Privatpension über eine
bestimmte, vorab fixierte Zeitspanne.
Mehr Information beim "Ertragsplan" |
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Erträge ohne Kapitalertragsteuer |
Sie sparen sich die Kapitalertragsteuer |
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