Eine fondsgebundene Lebensversicherung
verbindet die Vorteile einer
Lebensversicherung zur Risikoabdeckung
mit den Vorteilen einer Veranlagung in
interessante Investmentfonds und
zeichnet sich dabei durch ein hohes Maß
an Flexibilität aus. |
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In Unterschied zur klassischen
Lebensversicherung bestimmt der Kunde
die Veranlagung des Sparkapitals selbst.
Nach Abzug der Versicherungssteuer, der
Risikoprämie und der Kosten wird das
Geld in die vom Kunden ausgewählten
Investmentfonds oder
Risiko/Ertragsklasse veranlagt. |
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Der Kunde hat somit die Chance, bei
Kurssteigerungen einen Wertzuwachs der
Fondsanteile zu erzielen, trägt jedoch
auch das Risiko der Wertminderung im
Falle von Kursrückgängen. Bei
Fremdwährungsfonds können auch
Schwankungen der Währungskurse den Wert
der Fondsanteile beeinflussen. |
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Im Falle einer fondsgebunden LV mit
100%iger Höchststandsgarantie entfällt
das Risiko der Wertminderung von einmal
erreichten Kurswerten. |
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Die Fondspolizze ist für jedes
langfristige Ziel die optimale
Veranlagungsform: |
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Ansparen |
für den langfristigen Aufbau von Kapital |
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Veranlagen |
für die Veranlagung von Einmalbeträgen |
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Finanzieren |
für die Absicherung bei Finanzierung
langfristiger Investitionsvorhaben Bitte
beachten Sie, dass für die Verwendung
einer Fondspolizze als Tilgungsträger
für eine Finanzierung besonders
vorsichtige Prognoserechnungen
erforderlich sind. Die einzelnen
Rahmenbedingungen wie z.B. maximale
Aktienquote oder die anzusetzende
Wertentwicklung (Performance) sind meist
von der finanzierenden Bank vorgegeben.
Diese Rahmenbedingungen sind im
Vorschlag natürlich einzuhalten. |
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Die gemanagte Fondspolizze ist für jene
Kunden geeignet, die sich selbst nicht
um die laufende Überwachung und
Anpassung Ihrer Veranlagung kümmern
möchten. |
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In diesem Fall übernimmt ein
Portfoliomanager die laufende
Überwachung des Portefeuilles und
korrigiert die Anteile der im Portfolio
enthaltenen Investmentfonds. Der Kunde
verfügt damit über eine Vermögenswaltung
und ist auch bei langen Laufzeiten
flexibel investiert. Die Änderungen im
Portfolio können sehr geringe Adaptionen
im Prozentbereich (Aufstockungen oder
Verringerungen) sein, es können aber
auch einzelne Fonds zur Gänze
umgeschichtet werden. Diese Maßnahme
wird allerdings nur dann ergriffen, wenn
der entsprechende Fonds eine wesentlich
schlechtere Entwicklung als der Markt
aufweist. Sinkt jedoch der gesamte
Kapitalmarkt, so kann auch durch
Anpassungen der im Portfolio enthaltenen
Fonds ein Verlust nicht vermieden
werden. |
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Kunden mit Erfahrung und Interesse am
Kapitalmarkt werden als
Veranlagungsvariante die wahlfreie
Fondspolizze wählen. In dieser Variante
können sie individuell bis zu 5
Investmentfonds aus einer reichhaltigen
Palette auswählen und beliebig
kombinieren. Wichtig ist jedoch, dass
jeder Fonds einen Anteil von zumindest
10% erreicht
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